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Kleine Anfrage – klare Botschaft: Cyberagentur ist unverzichtbar

Bundesregierung bekräftigt: Cyberagentur als unverzichtbarer Teil einer langfristig ausgerichteten deutschen Sicherheitsarchitektur

Prof. Dr. Christian Hummert, Forschungsdirektor der Cyberagentur sieht Agentur als unverzichtbaren Baustein einer langfristig angelegten deutschen Sicherheitsarchitektur.
Prof. Dr. Christian Hummert, Forschungsdirektor der Cyberagentur sieht Agentur als unverzichtbaren Baustein einer langfristig angelegten deutschen Sicherheitsarchitektur. Foto: Andreas Stedtler/Cyberagentur

Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen[1] die strategische Rolle der Cyberagentur – inklusive ihrer Einbindung in die Nationale Sicherheitsstrategie. Strenge Quality Gates und Wettbewerb sorgen dafür, dass nur die besten Ansätze fortgeführt werden. Mit 14 laufenden Programmen und weiteren Vorhaben in Ausschreibung wird der Auftrag konsequent umgesetzt.

Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/3729 vom 20. Januar 2026) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt ein deutliches Signal für Deutschlands Cybersicherheitsforschung: „Ihre Tätigkeit ist ein unverzichtbarer Teil einer langfristig ausgerichteten deutschen Sicherheitsarchitektur.“ Damit wird die Cyberagentur als strategisches Instrument bestätigt, um digitale Souveränität dauerhaft zu stärken.

Die Cyberagentur ist Bestandteil der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland und damit ausdrücklich im sicherheitspolitischen Gesamtansatz des Bundes verankert.

Rolle im Gesamtbild der Forschungs- und Innovationsfinanzierung des Bundes

In der Sicherheits- und Verteidigungslandschaft des Bundes wirken Agenturen, Behörden, Hubs und Innovationslabore mit unterschiedlichen Aufträgen – von kurzfristiger Erprobung bis zu langfristiger Grundlagen- und Schlüsseltechnologieforschung. Die Cyberagentur ergänzt dieses System dort, wo der Staat einen langen Atem braucht: bei risikoreichen, potenziell disruptiven Vorhaben, die frühzeitig anwendungsrelevante Bedarfe von Innerer und Äußerer Sicherheit koppeln – und zunehmend auch in klaren Dual-Use-Konstellationen (zivile und verteidigungsnahe Nutzbarkeit). „Wenn wir Dual-Use-Technologien ernst nehmen, müssen wir Forschung heute so aufsetzen, dass sie morgen in realen Sicherheitslagen trägt – mit wissenschaftlicher Tiefe, aber klarer Wirkungsperspektive“, ordnet Prof. Dr. Christian Hummert, Forschungsdirektor der Cyberagentur, die Bedeutung ein. Mit der Strategie 2026–2030 schärft die Cyberagentur diese Rolle weiter – als Denkfabrik, Transfermotor und mit Forschungstiefe bis in höhere Reifegrade (TRL 5/6), wo es für den Übergang in reale Sicherheitswirkung entscheidend wird.

Wettbewerb, Tempo und belastbare Auswahl: Vergabeinstrumente in der Praxis

Die Bundesregierung beschreibt die Cyberagentur in ihrer Antwort als Auftraggeberin, die Programme über wettbewerbliche Verfahren aufsetzt. Mehrere Teams arbeiten innerhalb der unterschiedlichen Forschungsprogramme parallel und entlang definierter Meilensteine, um zu entscheiden, welche Ansätze in die nächste Stufe gehen. Neben dem etablierten PCP-Verfahren (Pre-Commercial Procurement) setzt die Cyberagentur dafür auch Ideenwettbewerbe und Challenges ein, um besonders schnell tragfähige Impulse aus Einzelpersonen, Startups sowie Forschungsteams aus Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitutionen zu identifizieren und in disruptive, zugleich anwenderbezogene Programme zu überführen.

Qualität durch Quality Gates: Projektabbrüche als Steuerungsprinzip, nicht als Schwäche

Die Bundesregierung legt in der Antwort transparent dar, dass innerhalb von Programmen 26 Projekte nicht weiterverfolgt wurden – etwa, weil definierte Meilensteine an Quality Gates nicht erreicht wurden oder wetteifernde Teams überzeugendere Ergebnisse beziehungsweise Methodiken vorgelegt haben. Prof. Dr. Christian Hummert betont dazu den Nutzen der konsequenten Auswahlmechanik: „Wer Geschwindigkeit und Exzellenz will, braucht harte Zwischenentscheidungen. Quality Gates sind kein Bremsklotz – sie sind das Mittel, Tempo und Qualität gleichzeitig zu sichern.“ Zugleich ist festzuhalten, dass ein komplettes Programm bislang nicht abgebrochen wurde. Genau das belegt eine funktionierende, qualitätsorientierte Steuerung im Wettbewerb – mit klarer Konsequenz, wenn Ansätze nicht tragen.

Zur Einordnung der Leistungsbilanz: Nach aktuellem Stand der Cyberagentur sind mittlerweile sechs Projekte abgeschlossen. Dazu befindet sich die Cyberagentur mit 14 laufenden Forschungsprogrammen, 5 Vorhaben in der Ausschreibungsphase sowie 7 Vorhaben in Ausschreibungsvorbereitung auf einem stabilen Kurs, ihren Auftrag sichtbar zu erfüllen: „Wir lassen erforschen, was in zehn bis 15 Jahren in der Cybersicherheit Spitzenklasse sein wird – zum Schutz der Inneren und Äußeren Sicherheit unseres Landes.“

Mehr Tempo im System: Überlegungen zu einem Freiheitsgesetz

Angesichts der dynamischen Sicherheitslage und des steigenden Innovationsdrucks wird zugleich diskutiert, wie staatliche Cybersicherheitsforschung schneller in Wirkung gebracht werden kann. In diesem Kontext werden auch Überlegungen gestärkt, ein Freiheitsgesetz für die Cyberagentur zu initiieren, um Verfahren weiter zu beschleunigen, ohne die beschriebenen Qualitäts- und Ethikstandards zu relativieren.

Hummert formuliert den Anspruch so: „Wenn die Bedrohungslage schneller wird, muss auch Forschung schneller werden. Ein Freiheitsgesetz kann helfen, Bürokratie abzubauen – aber nicht auf Kosten von Forschungssicherheit, Ethik und belastbarer Governance.“

Ethik- und Governance-Strukturen – Kommission als markantes Alleinstellungsmerkmal

Mit Blick auf Frage 55 der Kleinen Anfrage (ethische Leitlinien und Governance-Strukturen für KI-Systeme mit Verteidigungs- und Sicherheitsbezug) hebt die Bundesregierung hervor, dass die Cyberagentur über eine Richtlinie zu ethischen und soziotechnischen Belangen verfügt und eine Kommission für Ethik und sicherheitsrelevante Forschung etabliert hat. Diese berät als zentrale Anlaufstelle, verfügt über ein Red-Button-System zur Einforderung von Stellungnahmen bei ethisch höchstbedenklichen Themen und verankert regelmäßig ethische Begleitstudien in Vergabeunterlagen, parallel zur technischen Forschung. Damit wird ein klarer Standard gesetzt: Innovationsgeschwindigkeit ja – aber mit nachvollziehbarer Verantwortungskette.

Weitere Informationen:

https://www.cyberagentur.de/agentur/ueber-uns/


[1] https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103729.pdf

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